Thema: [Abmahnwahn] Digiprotect - Der Name ist Programm
Dies ist eine Diskussion über [Abmahnwahn] Digiprotect - Der Name ist Programm im Off - Topic Forum; Hallo Liebe Teccers,
mit diesem Beitrag möchten wir Euch eine kurze Information zur Firma Digiprotect geben, welche uns am gestrigen ...
mit diesem Beitrag möchten wir Euch eine kurze Information zur Firma Digiprotect geben, welche uns am gestrigen Tage eine Abmahnung wegen Nutzung/Bereitstellung einer Datei auf einer P2P-Filesharing Platform zukommen lies.
Eine Unterlassungserklärung und eine Forderung von 485.- EURO sind beigelegt und sollen binnen einer Woche ab erhalt des Schreibens bezahlt werden, wobei es sich nur um ein "Angebot" reiner Gefälligkeit handle, da die Kosten im Falle einer Verhandlung ja viel höher wären.
Wir haben unser Schreiben, das wir von Digiprotect erhalten haben, für alle zum Vergleich digitalisiert und [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar] hochgeladen.
Für alle, die ein ähnliches Schreiben erhalten, empfehlen wir, folgende Regeln zu beachten :
Zitat:
Regel Nummer 1 - Ruhe bewahren:
Auch wenn die Vorwürfe im ersten Moment sehr hart klingen,
die geforderten Summen recht stattlich sind,
der Schock sich längst im ganzen Körper wütet
es gilt Ruhe zu bewahren.
Egal was man Euch vorwirft oder von Euch verlangt,
nur wer Ruhe bewahrt, wird in der Lage sein,
die Lage klar zu erfassen und entsprechend zu handeln.
Panik und Angst sind ein schlechter Ratgeber.
Regel Nummer 2 - Nichts überstürzen:
Die Anschuldigungen im Brief sind generell recht grob gehalten
und viele Abgemahnte wissen nur zu gut,
wie groß der Drang sein kann, sofort die Zahlung zu überweisen,
die Unterlassungserklärung zu unterschreiben
und somit die Sache aus der Welt zu räumen.
Aber wer übereilt handelt, macht Fehler.
Lasst Euch Zeit mit der Entscheidung, geht die Sache langsam an.
Auch wenn die sehr kurz gesetzte Frist zur Eile drängt,
lasst Euch davon nicht unter Druck setzen.
Regel Nummer 3 - Keine Hausdurchsuchung wegen einer Datei:
Da in der Abmahnung mit strafrechtlichen Konsequenzen
gedroht wird, haben viele Abgemahnte Ängste,
dass es eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung
zur Polizei geben könnte.
Dies ist falsch! Da Ihr die Abmahnung bekommen habt,
ist oder wird das strafrechtliche Verfahren
in dieser Sache eingestellt,
oder die Anwälte haben ihre Strafanzeige zurückgezogen
nach dem sie die Namen/Anschrift mittgeteilt bekamen.
Sobald Ihr die Abmahnung in den Händen haltet,
könnt Ihr Euch sicher sein,
dass es in dieser Sache keine Hausdurchsuchung,
keine Vorladung und somit natürlich auch keine Strafe geben wird.
Es kann übrigens auch keine Hausdurchsuchung mehr geben,
da Ihr ja durch die Abmahnung "vorgewarnt" seid und nun
die Möglichkeit hättet, Beweismaterial zu vernichten.
Daraus würde sich strafrechtlich aber ergeben,
dass die abmahnenden Anwälte zumindest eine Beihilfe
zum widerrechtlichen Vernichten von Beweismitteln führen würden.
Und dieses Risiko würden die Anwälte nie eingehen.
Also, keine Angst, strafrechtlich gibt es nichts zu befürchten.
Regel Nummer 4 - Sammelt Wissen:
Der größte Teil der Abgemahnten kennt sich im Recht nicht aus.
Da Euch die Thematik aber unmittelbar betrifft,
solltet Ihr zumindest ein wenig nachlesen.
Besucht Foren, Internetseiten usw.- einfach googeln.
Da Ihr mit dem Problem nicht alleine seid,
lässt sich im Internet sehr viel Wissenswertes darüber finden,
wie man sich im Falle der Abmahnung verhalten sollte und
wie man am besten vorgeht.
Nur wer Wissen hat, kann richtig handeln.
Regel Nummer 5 - Holt Hilfe:
Wenn Ihr Euch trotz Lesens über die Thematik unsicher seid,
holt Euch Hilfe.
Diskutiert im Freundeskreis darüber,
vielleicht haben einige dort schon ähnliches erlebt.
Auch im Familienkreis sollte das Problem besprochen werden.
Wenn das nicht zu guten Ergebnissen führt,
holt Euch fachliche Hilfe.
Kontaktiert Juristen, die sich speziell mit dem Internet- und
dem Urheberrecht auskennen.
Allerdings dürfte der Weg über einen Anwalt
immer der teuerste sein.
In jedem Falle müsst Ihr nämlich den Juristen bezahlen
und der fordert nicht wenig.
Zudem kann es sein, dass dieser Euch dazu rät,
die geforderte Summe aus der Mahnung zu begleichen.
Es kann also sein, dass ihr doppelt zahlt.
In jedem Falle zahlt Ihr aber (wenn nicht für die Mahnung,
dann für euren Anwalt).
Wenn es Euch das wert ist, nutzt diese anwaltliche Hilfe.
Wer es nicht so dicke hat,
sollte weiterhin viel über die Thematik lesen (siehe Punkt 4),
denn letztlich braucht man das Wissen.
Regel Nummer 6 - Nicht bezahlen:
Dennoch steht immer noch die horrende Geldforderung im Brief.
Diese ist allerdings lediglich ein Angebot
(wird so auch im Brief gesagt).
Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit, es abzulehnen.
Das solltet Ihr tun.
Es sei denn, Ihr habt so viel Geld, dass Ihr es verschenken wollt.
Hinter diesem Angebot steht kein Zwang.
Niemand zwingt Euch, die Summe zu bezahlen.
Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte,
nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen.
Weder werden die Anwälte per Gesetz ermächtigt, Geld einzuziehen,
noch seid Ihr mit denen einen Vertrag eingegangen,
woraus sich die Forderung ergeben würde.
Überweist also keinen Cent!
Die Zahlung muss nicht schriftlich verweigert werden.
Es reicht aus, wenn Ihr die Summe nicht überweist.
Beim Blick auf den Kontoauszug sehen die Anwälte dann schon,
dass Ihr nicht gezahlt habt.
Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen
Gericht festgestellt werden.
Solange dies nicht geschehen ist, gibt's keinen Grund, zu bezahlen.
Regel Nummer 7 - Kein Schuldeingeständnis:
Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch
eine Unterlassungserklärung bei.
Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr
zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben
und zurückzuschicken. Tut dies nicht!
Sobald ihr die Unterlassungserklärung unterschreibt,
gesteht Ihr vollumfänglich Eure Schuld ein.
Ihr habt Euch aber nichts vorzuwerfen,
solange Eure Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist.
Also braucht Ihr auch nichts zu unterschreiben und einzugestehen.
Zumal es in der Erklärung die Falle des Streitwertes gibt.
Dieser ist teilweise bei 10.000, teilweise bei 25.000 Euro angesiedelt.
Der Streitwert besagt, dass ihr in dem Fall,
dass man Euch erneut (eindeutig) nachweist,
die genannte Datei zum Download bereitgestellt zu haben,
die genannte Summe zahlen müsst. Kann also sein,
dass Ihr dann für eine Datei satte 25.000 Euro blechen dürft.
Die Forderung ergäbe sich dann aus eurer Unterschrift.
Unterschreibt also nichts!
Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind,
man könne die Unterlassungserklärung abändern
und dann unterschrieben zurückschicken.
Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante,
da man so den Streitwert senkt
und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann.
Dennoch rate ich persönlich davon ab,
denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat,
der muss auch absolut nichts unterschreiben.
Regel Nummer 8 - Nicht reagieren:
Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am Besten gefahren sind,
die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben.
Weder zahlen,
noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken,
noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben.
Einfach nichts tun.
Hebt Euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg,
das ist komplett egal.
Aber reagiert nicht. Sobald Ihr was tut, wissen die Anwälte,
dass Ihr die Mahnung erhalten habt.
Sobald Ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist.
Und sobald ihr die Unterlassungserklärung
(auch abgeändert) unterschreibt,wissen die Anwälte,
dass Ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid.
Also, am besten ignoriert Ihr die Mahnung komplett.
Ansonsten wartet ab!
Egal, was man von Euch fordert oder was man Euch androht.
Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und
wie hoch die Zahlungssummen sind.
Wartet einfach ab, was sich tut.
Es gibt keinen Grund zum Handeln,
keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund,
irgendwas zu unterschreiben.
Alles Weitere wird sich ergeben.
Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser.
Regel Nummer 9 - Gegenschlag planen:
Es kann durchaus auch sinnvoll sein,
den Spieß einfach umzudrehen,
da viele in letzter Zeit unberechtigt abgemahnt wurden.
Man schickt Euch eine ungerechtfertigte Geldforderung
und das sogar gewerbsmäßig,
da die Anwälte durch die so eingetriebenen Summen
gutes Geld verdienen.
Man könnte überlegen,
eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben (kostet kein Geld).
Insbesondere der Betrug (§ 263 StGB) könnte einschlägig sein,
da man von Euch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
eine Geldsumme fordert, wozu keinerlei Rechtsgrund besteht.
Je mehr dies anzeigen, umso größer ist die Chance,
dass die erpresserischen Praktiken der Anwälte
endlich mal beendet werden.
Wenn Ihr nicht reagieren wollt,
siehe Regel 8 - einfach nichts tun.
Regel Nummer 10 - und die Wichtigste - Leben genießen:
Habt keine Angst. Niemand kann Euch etwas anhaben.
Ihr habt es lediglich mit ein paar Anwälten zu tun,
die das schnelle Geld verdienen wollen.
Vor Gericht sind deren "Beweise" aber absolut untauglich.
Niemand kann Euch irgendwas nachweisen.
Und solange Ihr nicht selbst eure Schuld eingesteht,
kann Euch keiner was.
Macht Euch also keine Sorgen darum,
was alles passieren könnte.
Es wird nichts passieren.
Und es ist auch noch nie was passiert,
wenn man von den wenigen Fällen absieht,
wo die Leute ihre Schuld selbst eingestanden
oder in sehr großem Umfang und
gewerbsmäßig Dateien bereitgestellt haben.
Lehnt euch zurück und genießt das Leben!
Quelle : Gulli Boards
Zitat:
Frage:
Wenn ich zahle, habe ich dadurch ein ruhiges Gewissen
und Ruhe vor den Abmahnanwälten?
Antwort:
Du hast nicht wirklich ein schlechtes Gewissen?
Wenn du Dich schlecht fühlst, weil du Sachen aus dem Netz klaust,
solltest du das lieber lassen.
Bei einer Zahlung/Schuldeingeständnis sollte Dir immer klar sein,
das Du einen gerichtlich verwertbaren Beweis/Aussage abgibst,
30 Jahre gültig, in dem du Dich zum illegalen Uploader erklärst.
Diese Erklärung gibst du nicht bei einer Christlichen Wohlfahrtsstiftung ab,
sondern diesen höchst unseriösen Anwälten...
Danach würde ich meinen Anschluss kündigen
und mich für 30 Jahre aus dem Netz fernhalten...
Frage:
Wenn ich zahle und eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgebe,
habe ich dadurch ein halbwegs ruhiges Gewissen?
Antwort:
Funktioniert wohl auch,
da die UE den Anwälten vergleichsweise piep egal ist,
es geht ums schnelle Geld.
Frage:
Bringt es was die Regeln anzuwenden?
Antwort:
Funktioniert hervorragend,
und anfangs kostet es Dich keine Nerven,
da die Mühlen der Justiz sehr langsam malen,
wenn dann erst in einiger Zeit.
Frage:
Soll ich lieber das Geld in den eigenen Anwalt investieren?
Antwort:
Solltest du finanziell derart gut situiert sein und lustig drauf,
das du eine Megakampagne gegen die Leute führen kannst, Ja!
Andernfalls hat es sich als sinnlos erwiesen,
da Anwälte erstens keine Lust haben sich mit der Maschinerie anzulegen,
zweitens einfach fachlich in diesem Bereich nicht ausreichend informiert sind.
Viele raten einfach zu zahlen,
ihr Geld haben sie nach diesem Satz ja schon erhalten.
Andere lachen und erkennen den Sinn... Abzocke.
Quelle : [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar]
Unsere weitere Vorgehensweise steht noch nicht fest, aber selbst "wenn" wir besagte Datei zum besagten Zeitpunkt je geladen "hätten", könnten wir dies garantiert nicht mehr nachvollziehen, da der Zeitraum dazwischen zu groß ist und die besagte Datei sicherlich schon nicht mehr bei uns existieren "würde"!
Für alle, die das Ganze ernst nehmen würden, zusammen mit uns haben wohl noch andere Nutzer genau das gleiche Schreiben - teilweise sogar mit dem gleichen Betrag in den Forderungen - erhalten und sich auf o.g. Homepage dazu geäussert.
Wir vermuten eine Abmahnwelle gegen Nutzer, wichtig ist auf jeden Fall NICHT zu zahlen, NICHT die UE zu unterschreiben, wer dies tut, hat die Schuld gestanden.
Falls Andere von Euch schon Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben oder sich damit auskennen, bitten wir darum, dies hier für andere Nutzer auch publik zu machen.
Was dagegen, wenn ich den Titel in "[Abmahnwahn in Deutschland] Digiprotect: Der Name ist Programm" ändere und das Ding pinne?
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[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar]
Experience keeps a dear school, but fools will learn in no other, and scarce in that. Benjamin Franklin
Überigens dürfte jedem, der den Schrieb mal genau durchliest, eine Beinahe-Erpressung ins Auge fallen :
Zitat:
Gemäß §97 UhG. ... sind Sie zum Ersatz der uns entstandenen Kosten der Beweissicherung und des Verfahrens sowie der Erstattung einer angemessenen Kostenpauschale für unser Tätigwerden verpflichtet. Dem Anspruch liegt der Gedanke zu Grunde, dass es Ihrem Interesse entspricht, von der rechtlichen Beurteilung Ihres rechtswiedrigen Handelns in Kenntnis gesetzt zu werden, um dadurch einen kostenintensiven urheberrechtlichen Prozess zu vermeiden ...
Oder anders gesagt bin ich verpflichtet, die für Ihre Arbeit, "mich auf meinenen angeblichen Fehler aufmerksam gemacht zu haben", zu bezahlen, weil es ja "eventuell" in meinem Interesse sei, was die ja widerrum zu beurteilen wagen...?
Oder nochmal anders - zahl an uns oder wir zeigen Dich an?
Eigentlich sollte man dies bei der zuständigen Behörde mit einer Gegenklage beantworten!
Unter [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar] Link finden sich noch weitere Erfahrungsberichte. Dort wird auch empfohlen, nur in kurzer Form zu antworten und mitzuteilen, dass man keine Schuld hat und den Vorwürfen demnach nicht entspricht.
Informationen von Rechtverdrehern kommen noch, die lassen sich leider gern Zeit.
Die Kanzlei **.********* hat sich heute zu dem Schreiben, das wir gefaxt hatten, geäussert. Auch unser Rechtsbeistand empfielt, NICHT zu bezahlen und auf KEINEN FALL die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Man kann sich kurz und knapp zu seinem Standpunkt äussern, sollte jedoch ausschließlich um ein Missverständnis oder falsche Anschuldigung schreiben, mehr ist nicht notwendig.
In der Regel wird ein Schreiben dieser Art von diesen Firmen auch ignoriert, da es sich bei dem Schreiben von denen nur um Textbausteine handelt, welche nach Bedarf maschinell zusammengestellt werden. Daher sind riesige Antwortschreiben sinnlos und reine Zeitverschwendung.
Wer das Schreiben komplett ignoriert, dem steht in der Regel folgender Ablauf ins Haus :
Erstes Schreiben Ignoriert ===> Nach Ablauf der Frist folgt eine Mahnung
Mahnung ignoriert ===> Die "Sache" wird ans die zuständige Anwaltschaft weitergeleitet
Die Anwaltschaft wird voraussichtlich ein Schreiben an Euch senden, in dem Ihr informiert werdet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Euch eingeleitet wurde. Dies ist notwendig, damit die ermittelten Informationen überhaupt gegen Euch verwendet werden dürfen.
Das Ermittlungsverfahren sieht in der Regel keine Hausdurchsuchung vor, da Ihr onehin schon davon in Kenntnis gesetzt worden seid.
Wenn die Ermittlungen unzureichende Informationen erbringen, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, was Ihr auch schriftlich mitgeteilt bekommt. Gänz dem Fall, die Informationen sind belastend genug, folgt eine Anhörung, zu der Ihr erscheinen müsst.
... to be continued
Diese Angaben wurde uns so vom Anwalt gemacht, ich gebe jedoch keine Garantie für die Richtigkeit.
Unsere Antwort, um die Frist zu wahren und zu reagieren:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Erstaunen habe ich am Xx.Xx.Xxxx Ihr Schreiben erhalten und teile Ihnen hiermit mit, dass es sich um einen Irrtum Ihrerseits handeln muss.
Zum genannte Zeipunkt war ich nicht im Hause, was auch bezeugt werden kann, daher war mein Computer abgeschaltet.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie Sie an meine Daten und Anschrift gelangt sind, ich lehne aber aus o.g. Gründen Ihre Forderungen hiermit ab.
mit Freundlichen Grüßen
G.O.
Mit diesem Schreiben wahren wir die Frist, auch wenn wir die Forderungen / Anschuldigungen nicht anerkennen. Man sollte dies ins Auge fassen, da bei einer Anhörung ggf. gefragt werden könnte, weshalb man nicht reagiert hat, wenn die Vorwürfe ungerechtfertigt sind.
Nachdem verstreichen lassen der Zahlungsaufforderung/des Angebots von DigiProtect erreichte uns nun ein Schreiben des zuständigen Anwalts, der die Interessen der Gegenpartei vertritt und sich nochmals damit äussert, dass
- alle Beweise zweifelsfrei seien
- die Datei nachweislich dem Original entspricht, was anhand des Hashs erkennbar sei
- die Störerhaftung, welche den Inhaber des Anschlusses haftbar machen soll, auch wenn dieser nichts verbrochen hat
Anm. Unsererseits :
Natürlich ist es unbestritten, dass die Datei den Hashwert hat, es sich also um die besagte Datei handelt. Eigentlich geht es doch aber nicht um die Datei, sondern darum, WOHER diese angeblich gekommen sein mag.
Meiner Meinung nach ist sowieo nie zu 100% zu gewährleisten, dass sich nicht jemand in ein gesichertes WLAN hackt, da nützen auch Filter und Verschlüsselung (leider nur WEP 128Bit) nichts. Wie beschrieben war auch niemand zum besagten Zeitpunkt im Hause. Im übrigen zweifle ich auch an der Richtigkeit, denn IPs lassen sich durchaus faken und mehr als eine IP-Adresse und einen Dateinamen haben die nicht. Die IP-Adresse hätte auch zu jedem anderen gehören können, sodass ich die Anschuldigungen sowieso als unberechtigt bezeichnen will...
Die zu zahlende Summe liegt inzwischen bei über 1000.- Euro.
Als nächstes wird unser Rechtsbeistand sich der Sache annehmen, ich halte Euch auf dem Laufenden!
Sowas ähnliches hatte ich auch schonmal, nur in einem anderen Kontext. Mit der Wlan Story brauchst du keinem Gericht kommen, dann kriegst du nur eine Belehrung das du selbst für deinen Internetanschluss und seine Sicherheit verantwortlich bist.
Ich würd das ganze ehrlich gesagt folgendermaßen handhaben: Hab ich's gemacht, zahle ich die Strafe, weil schuldig.... hab ich's nicht gemacht, zahl ich keinen Cent...
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Seht, das Ende naht
Die Letzten ihrer Art
Die Letzten von Format
Sagen gute Nacht
Mit der Wlan Story brauchst du keinem Gericht kommen, dann kriegst du nur eine Belehrung das du selbst für deinen Internetanschluss und seine Sicherheit verantwortlich bist.
Schon klar, nur wie ich schon sagte... eine 100%ige Sicherheit ist bei privaten Anwendern unmöglich, irgendwo gibts immer Lücken...
Zitat:
Hab ich's gemacht, zahle ich die Strafe, weil schuldig.... hab ich's nicht gemacht, zahl ich keinen Cent...
Letzteres trifft dann zu und wird auch so gehandhabt. Uns ist schleierhaft, was die da für Beweise haben wollen, denn wie beschrieben war wirklich niemand zum besagten Zeitpunkt / Wochenende zu Haus, die/der Rechner war/en definitiv aus. Egal... ich halte den Thread auf dem Laufenden, und sei es nur zu informativen Zwecken. Wie die Betroffenen entscheiden, ist letztlich jedermanns eigene Sache!
Also ich auch eine Abmahnung erhalten von ner Anwaltskanzelei mir wurde auch von nem Anwalt geraten die unterlassungserklärung zu unterschreiben und die 250€ die gefordert werden zu zahlen
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[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar]